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Sterblichkeit

Anhand der Sterblichkeitsdaten lassen sich die zeitlichen, räumlichen und nach Personengruppen eingetretenen Änderungen analysieren. Soweit es die Daten erlauben, kann man die Ursachen, die Ätiologie bestimmter Krankheiten und Vermutungen aus anderen Informationsquellen erforschen.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 4215 vom 13.11.2000 wurde das Landessterblichkeitsregister eingerichtet, das eng mit dem Tumorregister und den Diensten für Hygiene und öffentliche Gesundheit der vier Gesundheitsbezirke des Sanitätsbetriebes zusammenarbeitet.

Informationsfluss der Todesfallbögen

Die Erhebung der Todesursachen erfolgt mittels Todesfallbögen über das nationale Statistikinstitut (Istat). Die ermittelten Daten werden in der epidemiologischen Datenbank der Obersten Gesundheitsbehörde erfasst.
Für den Todesfallbogen gibt es vier verschiedene Vordrucke:

  • Vordruck ISTAT D4 (hellblau) für Verstorbene männlichen Geschlechts > 1 Jahr
  • Vordruck ISTAT D5 (rot) für Verstorbene weiblichen Geschlechts > 1 Jahr
  • Vordruck ISTAT D4 bis (hellblau) für Verstorbene männlichen Geschlechts < 1 Jahr
  • Vordruck ISTAT D5 bis (rot) für Verstorbene weiblichen Geschlechts < 1 Jahr

Jeder Todesfallbogen liegt in zweifacher Ausfertigung vor:

  • Eine Kopie ist für das Statistikinstitut und 
  • die zweite für den Sanitätsbetrieb der Gemeinde, in der der Todesfall gemeldet wurde. 

Der Vordruck ist in zwei Teilen gegliedert:

  • Teil A wird vom behandelnden Arzt oder Leichenbeschauer ausgefüllt
  • Teil B von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten.

War der Verstorbene in einer anderen Gemeinde ansässig, wird dem zuständigen Sanitätsbetrieb eine Kopie des Todesfallbogens übermittelt. Der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit bewahrt im eigenen Register die Todesfallbögen sowohl der eingetragenen als auch der nicht eingetragenen Verstorbenen auf.