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Landesnotrufzentrale (EMUR)

Mit Dekret des Gesundheitsministers vom 17. Dezember 2008 zur „Einrichtung des Informationssystems zur Überwachung der erbrachten Leistungen im Bereich der Notfallversorgung“ wurde offiziell landesweit das Informationsverfahren „Informationssystem zur Überwachung der Notfallversorgung (EMUR)“ eingeführt. Dieses Dekret gilt für alle erbrachten Notfalldienste der Notrufzentrale 112 sowie für die Notaufnahmen der Krankenhäuser.

Der Datenfluss der Landesnotrufzentrale, ein wichtiges Instrument für die Planung des Gesundheitsdienstes, sammelt die Daten, die für die Bewertung der Versorgungsleistungen notwendig sind. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1626 vom 24.10.2011 wurden die "Leitlinien zur Erfassung der im Rahmen der Landesnotrufzentrale erbrachten Noteinsatzleistungen" sowie die Aktualisierung der "Leitlinien für das Informationsverfahren Erste-Hilfe-Bogen (EHB)" genehmigt. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 14.07.2020 wurden die "Leitlinien für das Informationsverfahren EMUR Erste Hilfe" genehmigt. Sie ersetzen mit ab 1. August 2020 das Dokument „Leitlinien für das Informationsverfahren Erste-Hilfe-Bogen (SPS)".