Arbeitsumfeld
Der Dienst für Arbeitsmedizin schützt die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und führt Maßnahmen zur Überwachung und Gesundheitsförderung durch.
Der Dienst ist in zwei Bereiche unterteilt: Arbeitsinspektorat und klinischer Bereich für Arbeitsmedizin.
Das Arbeitsinspektorat untersucht berufliche Risiken und führt Aufklärungs- sowie Gesundheitsbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch. Außerdem überwacht es die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Gesundheitsbereich zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Der klinische Bereich der Arbeitsmedizin führt hauptsächlich ärztliche und klinische Untersuchungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch. Zudem übernimmt er alle Aufgaben, die dem zuständigen ärztlichen Personal gemäß Artikel 25 des Legislativdekrets 81/2008 zugewiesen sind. Die Untersuchungen werden von den beim Sanitätsbetrieb angestellten bzw. vertragsgebundenen und in Privatpraxen tätigen Fachärztinnen und Fachärzten vorgenommen. Der Dienst für Arbeitsmedizin übernimmt den organisatorischen und pflegerischen Aspekt. Er führt einige Untersuchungen wie EKG und EEG durch. Die Befunde dieser Untersuchungen werden anschließend von ärztlichem Fachpersonal erstellt.
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Tab. 3.3.1 - In Südtirol insgesamt kontrollierte öffentliche Einrichtungen
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Tab. 3.3.2 - Hygiene der Wohnräume
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Tab. 3.3.3 - Kontrollen der benutzten Schwimmbäder
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Tab. 3.3.4 - Überwachung und Kontrolle der Kosmetika
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Tab. 3.3.5 - Leichenpolizeiliche Tätigkeiten
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Tab. 3.3.6 - Tätigkeiten der betrieblichen Sektion für Umweltmedizin
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Tab. 3.3.7 - Tätigkeit des Arbeitsinspektorats
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Tab. 3.3.8 - Tätigkeit des Klinischen Bereichs für Arbeitsmedizin
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Letzte Aktualisierung: 09/09/2025