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Krankenhausentlassungsbogen (KEB)

Mit dem Ministerialdekret des Gesundheitsministeriums vom 28. Dezember 1991 wird auf dem gesamten Staatsgebiet das Informationsverfahren „Krankenhausentlassungsbogen" (KEB) offiziell eingeführt. Das Ministerialdekret definiert das Verfahren als „normales Instrument zur Sammlung von personen- und gesundheitsbezogenen Informationen über jede Person, die aus öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen im gesamten Staatsgebiet entlassen wird“. Der KEB ist „ein integrierter Bestandteil der Patientenakte, mit den gleichen medizinisch-rechtlichen Wertigkeiten“. Er hat den Charakter eines „öffentlichen Dokuments mit rechtlicher Relevanz, dessen korrekte Ausfüllung die Verantwortung der Ärztin oder des Arztes nach sich zieht“.

Der KEB bietet eine präzise und realistische Zusammenfassung der Krankengeschichte und ermöglicht eine systematische und effiziente Darstellung der wichtigsten Informationen in überprüfbarer Qualität. Die KEB-Erhebung umfasst ebenso die Rehabilitationstätigkeit (Code 56.00), Neurorehabilitation (Code 75.00) und Langzeitpflege nach akuten Erkrankungen (Code 60.00). Die Einheiten der funktionellen Wiederherstellung und Rehabilitation (Code 56.00) und der Neurorehabilitation (Code 75.00) werden vom KEB-FIM Verfahren erfasst.

Auswahl und Kodierung der klinischen Variablen des KEB

Aus verwaltungstechnischen, rechtsmedizinischen und finanzierungsspezifischen Gründen war es notwendig, eindeutig definierte Kodierungsregeln für die Diagnosen und chirurgischen Eingriffe festzulegen. Der KEB beinhaltet eine Vielzahl an Informationen, die für Gesundheits- und Epidemiologiestudien unentbehrlich sind. Ziel ist es, die Qualität und Einheitlichkeit der gesammelten Daten zu gewährleisten und somit eine Genauigkeit in ihrer Bearbeitung zu erreichen.

Im August 2002 wurde die erste Version der „Leitlinien zur Auswahl und Kodierung der Diagnosen, chirurgischen Eingriffe und diagnostisch-therapeutischen Verfahren" vorgelegt. Seit 1. Januar 2009 ist die italienische Version 2007 des Kodierungssystems ICD-9-CM Classification (Classificazione delle malattie, dei trauma, degli interventi chirurgici e delle procedure diagnostiche e terapeutiche) die Grundlage für die korrekte Kodierung. Die „Leitlinien zur Auswahl und Kodierung der Diagnosen, chirurgischen Eingriffe und diagnostisch-therapeutischen Verfahren" wurden aufgrund neuer Entwicklungen aktualisiert. Die fünfte Ausgabe der Leitlinien wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 561 vom 04.04.2011 genehmigt. Die Leitlinien bieten Lösungen für schwer zu interpretierende Kodierungssituationen und weisen auf häufige Fehler oder Unstimmigkeiten hin.

Angemessenheit der Krankenhausaufenthalte

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 637 vom 23.07.2019 wurden die neuen Schwellenwerte für die Zulässigkeit der Leistungen im Rahmen des stationären Aufenthalte gemäß Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 12.01.2017, Anlage 2A festgelegt. Die Liste der chirurgischen Eingriffe, die überwacht werden sollen, wird regelmäßig an die aktuellen medizinischen Standards und Entwicklungen angepasst, insbesondere in Bezug auf die organisatorische Angemessenheit der Gesundheitsversorgung. Die Kontrolle dieser Schwellenwerte soll sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten mit bestimmten Erkrankungen organisatorisch angemessen behandelt werden. Anstelle einer stationären Behandlung werden andere Betreuungsformen (Tagesklinischer Aufenthalt und/oder fachärztliche Behandlung) bevorzugt. Die Patientin oder der Patient erfährt den gleichen Nutzen und die gleiche Sicherheit, jedoch mit weniger Ressourcenverbrauch.