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Medizinische Grundversorgung

Im Jahr 2024 hatten 515.381 Betreuungsberechtigte ihre Ärztin oder ihren Arzt für Allgemeinmedizin und ihre Kinderärztin oder ihren Kinderarzt freier Wahl gewählt. Davon wurden 453.654 von den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und 61.723 von den Kinderärztinnen und Kinderärzten freier Wahl betreut. Da einige Arztwechsel zu Jahresende erfolgten und die hier angeführten Daten zum 31.12. aktualisiert wurden, könnten sie möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand sein. Die Zahl der Betreuungsberechtigten im Alter unter 14 Jahren belief sich auf 68.334, 89,1 % davon wurden von einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt freier Wahl betreut.

Zum 31.12.24 waren insgesamt 353 mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundene Ärztinnen und Ärzte tätig: 298 Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und 55 Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl. Durchschnittlich betrug die Anzahl der Betreuungsberechtigten pro Ärztin und Arzt für Allgemeinmedizin 1.522 und pro Kinderärztin und Kinderarzt freier Wahl 1.122. Im Vergleich zu den anderen Regionen Italiens liegen die Indikatoren in Südtirol über dem nationalen Durchschnitt. Die italienischen Durchschnittswerte im Jahr 2023* waren 1.335 Betreuungsberechtigte pro Ärztin und Arzt für Allgemeinmedizin und 936 Betreuungsberechtigte pro Kinderärztin und Kinderarzt freier Wahl. Diese Werte stellen die letzten verfügbaren Daten dar. Der Landesvertrag legt 1 Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin pro 1.300 Einwohnerinnen und Einwohner fest, maximal 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner laut nationalem Vertrag.

Seit dem Jahr 2018 sind in Südtirol die Vernetzte Gruppenmedizinen (VGM) aktiv. Es handelt sich um eine Gruppierung von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, die den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Einzugsgebiet rund um die Uhr an allen Wochentagen sicherstellt. Dies gilt für alle Patientinnen und Patienten, die bei den Ärztinnen und Ärzten eingeschrieben sind, die an der Vernetzten Gruppenmedizin teilnehmen.

In Südtirol gibt es 26 VGM mit 5 (Brixen-Umgebung 2 und Passeiertal) bis 20 Ärztinnen und Ärzten pro VGM (Bozen 3).

Die Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin haben im Laufe des Jahres 2024 ca. 158.817 zusätzliche Leistungen erbracht, wobei 32,6 % die Nicht-Obligatorischen Impfungen sind; zu den anderen häufigsten Leistungen gehören die Wundversorgungen (28,9%) und das Entfernen von festsitzendem Ohrschmalz (18,9%).

Die Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl haben ca. 77.887 zusätzliche Leistungen erbracht. Zu den häufigsten Leistungen gehören die Bestimmung der Sauerstoffsättigung (32,0%), die Kinderimpfungen (23,5%), der Rachenabstrich (13,9%) und der Sehtest (10,1%).

*Quelle: Jahrbuch der Statistik des Nationalen Gesundheitsdienstes – Gesundheitsministerium 2021 - Jahr der Veröffentlichung 2023.

Durchschnittliche Anzahl der Patientinnen und Patienten pro Ärztin und Arzt für Allgemeinmedizin und Kinderärztin und Kinderarzt freier Wahl

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Downloads 2024

Tab. 4.1.9 - Von den Ärzten für Allgemeinmedizin zusätzlich erbrachte Leistungen
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Tab. 4.1.10 - Von den Kinderärzten freier Wahl zusätzlich erbrachte Leistungen
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Tab. 4.1.11 - Anzahl der Ärzte in den Vernetzten Gruppenmedizinen (VGM) je Gesundheitssprengel - Stand zum 31/12/2024
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Letzte Aktualisierung: 15/09/2025