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Kollektive Versorgung und Volksgesundheit

Dekorative Grafik

Die „Kollektive Versorgung und Volksgesund­heit" umfasst die Tätigkeiten und Leistungen zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölke­rung vor Infektions- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit dem Arbeitsumfeld und den Lebensstilen.

Der Landesgesundheitsplan sieht in Über­einstimmung mit den Bestimmungen des Nationalen Gesundheitsplans unter ande­rem die „Kollektive Versorgung und Volksge­sundheit" vor. Das Ziel besteht darin, die Ge­sundheit der gesamten Bevölkerung durch die Gewährleistung folgender Leistungen zu fördern:

1. Onkologische Screenings

2. Vorbeugung von Infektions- und Parasite­nerkrankungen, inklusive Impfprogramme

3. Schutz von Gesundheit und Sicherheit im Lebens- und Arbeitsumfeld

4. Tiergesundheit und Hygiene im Veterinär­bereich

5. Lebensmittelsicherheit

6. Rechts- und sportmedizinische Tätigkei­ten.

Individuelle Präventionsmaßnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind jedoch organisierte Impfprogramme, die – wie im Nationalen Impfplan vorgesehen – das Immunsystem der Bevölkerung stärken sollen, sowie onkologische Screenings, sofern sie als strukturierte Programme für die Allgemeinheit angeboten werden.

Screening Programme

Screening Programme

  • Teilnahme am Mammakarzinom-Screening: 59,0%
Vorbeugung von Infektions- und Parasitenerkrankungen, inklusive Impfprogramme

Vorbeugung von Infektions- und Parasitenerkrankungen, inklusive Impfprogramme

  • Impfdeckung im Alter von 24 Monaten für Masern: 85,0%
Tiergesundheit und Hygiene im Veterinärbereich

Tiergesundheit und Hygiene im Veterinärbereich

  • Test bei Geflügel zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten: 443
Lebensmittelsicherheit

Lebensmittelsicherheit

  • Lebensmittelkontrollen: 2.309
Rechts- und sportmedizinische Tätigkeiten

Rechts- und sportmedizinische Tätigkeiten

  • Ausgestellte Bescheinigungen für Leistungssport: 28.895

Letzte Aktualisierung: 15/09/2025