Kollektive Versorgung und Volksgesundheit
Die „Kollektive Versorgung und Volksgesundheit" umfasst die Tätigkeiten und Leistungen zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung vor Infektions- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit dem Arbeitsumfeld und den Lebensstilen.
Der Landesgesundheitsplan sieht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Nationalen Gesundheitsplans unter anderem die „Kollektive Versorgung und Volksgesundheit" vor. Das Ziel besteht darin, die Gesundheit der gesamten Bevölkerung durch die Gewährleistung folgender Leistungen zu fördern:
1. Onkologische Screenings
2. Vorbeugung von Infektions- und Parasitenerkrankungen, inklusive Impfprogramme
3. Schutz von Gesundheit und Sicherheit im Lebens- und Arbeitsumfeld
4. Tiergesundheit und Hygiene im Veterinärbereich
5. Lebensmittelsicherheit
6. Rechts- und sportmedizinische Tätigkeiten.
Individuelle Präventionsmaßnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind jedoch organisierte Impfprogramme, die – wie im Nationalen Impfplan vorgesehen – das Immunsystem der Bevölkerung stärken sollen, sowie onkologische Screenings, sofern sie als strukturierte Programme für die Allgemeinheit angeboten werden.
Screening Programme
- Teilnahme am Mammakarzinom-Screening: 59,0%
Vorbeugung von Infektions- und Parasitenerkrankungen, inklusive Impfprogramme
- Impfdeckung im Alter von 24 Monaten für Masern: 85,0%
Schutz von Gesundheit und Sicherheit im Lebens- und Arbeitsumfeld
- Reach und CLP Kontrollen: 46
Tiergesundheit und Hygiene im Veterinärbereich
- Test bei Geflügel zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten: 443
Lebensmittelsicherheit
- Lebensmittelkontrollen: 2.309
Rechts- und sportmedizinische Tätigkeiten
- Ausgestellte Bescheinigungen für Leistungssport: 28.895
Letzte Aktualisierung: 15/09/2025