Medizinprodukte (DIME)
Mit Dekret des Gesundheitsministers vom 11.06.2010 wird im Rahmen des neuen Gesundheitsinformationssystems (NSIS) eine Datenbank zur Überwachung des Verbrauchs von Medizinprodukten in Gesundheitseinrichtungen eingerichtet. Das Dekret regelt auch den Informationsfluss zur Speisung der Datenbank. Dabei ist die Erhebung folgender Informationen vorgesehen:
- die Verträge für die Beschaffung der Medizinprodukte
- die interne Verteilung (Lieferung) der Medizinprodukte an die Gesundheitseinrichtungen für jeden Kalendermonat, soweit möglich mit Angabe der Empfänger-Einheiten, abzüglich der Rücksendungen.
Ziel der Datenerfassung ist es, eine Basis zu schaffen, die den Vergleich der Preise der verschiedenen Lieferanten unter gleichen Bedingungen ermöglicht. Das Monitoring bezieht sich daher auf:
- Die Medizinprodukte, die an die operativen Einheiten der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verteilt werden, entweder für den internen Verbrauch oder die direkte Verteilung;
- die Medizinprodukte, die vom Sanitätsbetrieb gekauft und für die territorialen Einrichtungen bestimmt sind. Die Medizinprodukte können für den internen Verbrauch, die Direktabgabe oder die Verteilung im Auftrag des Sanitätsbetriebes vorgesehen sein.
- die vom Sanitätsbetrieb unterzeichneten Verträge für den Ankauf und die Verteilung von Medizinprodukten.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1183 vom 7.Oktober 2014 wurden die Leitlinien für die Überwachung des Verbrauchs direkt vom Nationalen Gesundheitsdienst gekaufter Medizinprodukte genehmigt. Die Leitlinien sind am 15. Oktober 2014 in Kraft getreten.