Lebensmittelsicherheit
Die EU-Gesetzgebung (EG-Verordnung Nr. 178/2002) überträgt den Lebensmittelunternehmern und -unternehmerinnen die Verantwortung für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit bereits ab der Primärproduktion bis zur Verarbeitung und zum Verkauf an die Endverbraucher und -verbraucherinnen. Die zuständigen Behörden (Gesundheitsministerium, Regionen und autonome Provinzen, Sanitätsbetriebe) führen die offiziellen Kontrollen der Einhaltung der EU-Vorschriften über die Hygiene und Sicherheit von Lebensmitteln und Getränken auf der Grundlage der Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 882/2004 durch. Diese Kontrollen beginnen bereits ab der Primärproduktion und können jede Phase der Verarbeitung, Lagerung, des Transports, Verkaufs und der Verabreichung einschließlich Produktionsstätten, Räumlichkeiten und zugehörige Ausrüstungen betreffen. Laut italienischer Gesetzgebung sind für die Kontrollen an Lebensmitteln tierischen Ursprungs die tierärztlichen Dienste zuständig, für die Kontrollen an Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs hingegen die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit. 2024 kontrollierten die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit und der Tierärztliche Dienst in Südtirol 2.309 Produktionsbetriebe sowie Lebensmittel tierischer und nicht tierischer Herkunft. Es gab 7 Meldungen von Straftaten (0,3 % der Kontrollen).
Die Überwachung der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch erfolgt durch die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit, mit der Unterstützung der Labors der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz (Labor für Wasseranalysen und Chromatographie und Biologisches Labor), welche chemische und mikrobiologische Analysen vornehmen. Dabei wird zwischen den Gutachten zur Bewertung der Eignung der Wasserleitungen und den an diesen durchgeführten Kontrolleingriffen unterschieden Bei den Trinkwasserkontrollen in öffentlichen Wasserleitungen ist der Anteil an nicht regulären Proben gering: 3,3 % bei chemisch-physikalischen Analysen und 6,6 % bei mikrobiologischen Analysen. Diese Werte sprechen für die Güte des gelieferten Trinkwassers. Die häufigsten Grenzwertüberschreitungen betreffen Eisen, Mangan, Arsen und den pH-Wert. Eisen steigt meist durch die geringe Mineralisierung der Bergwässer, die Rohrleitungen korrodieren lässt, seltener durch Naturphänomene. Mangan und Arsen stammen aus geologischen Prozessen. Der pH-Wert kann zu sauer sein (bei mineralarmem Wasser) oder zu alkalisch (durch Neutralisierung solcher Wasserarten). In den für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wässern wurden keine Überschreitungen bei Nitraten, Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, chlorierten Lösungsmitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln/ Unkrautvertilgungsmitteln verzeichnet.
Die mykologischen Inspektorate der Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit der vier Gesundheitsbezirke stellen Genießbarkeitsbescheinigungen und Verkaufsbescheinigungen für Pilze aus und beraten private Pilzsammler und -sammlerinnen.
Downloads 2024
Tab. 3.5.1 - Kontrollen von Betrieben die sich mit Lebensmitteln nicht- tierischen Ursprungs befassen, Bozen
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Tab. 3.5.2 - Kontrollen der für menschlichen Gebrauch bestimmten Gewässer, öffentlichen Wasserleitungen
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Tab. 3.5.3 - Kontrollen der für menschlichen Gebrauch bestimmten Gewässer, private Wasserleitungen
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Tab. 3.5.4 - Kontrollen der für menschlichen Gebrauch bestimmten Gewässer - Eignungsurteile
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Tab. 3.5.5 - Überprüfung, Überwachung und Kontrolle der mykologischen Risikofaktoren
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Letzte Aktualisierung: 09/09/2025