Schutz von Gesundheit und Sicherheit im Lebens- und Arbeitsumfeld
Dieser Bereich umfasst alle Aktivitäten und Dienstleistungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf die Risiken im Lebensumfeld, wie öffentliche Einrichtungen, Gebäude für unterschiedliche Zwecke, öffentliche Schwimmbäder oder der Öffentlichkeit zugängliche Privatschwimmbäder. Auch Produktionsstätten und Verkaufsstellen von Kosmetikartikeln sowie Schönheitssalons/Beautyfarmen und das Arbeitsumfeld werden berücksichtigt.
Lebensumfeld
Die Dienste für Hygiene und Öffentliche Gesundheit überprüfen und überwachen die hygienisch-sanitären Bedingungen der verschiedenen öffentlichen Einrichtungen. Die Dienste führen Analysen durch, um die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen der Gebäude für Nutzerinnen und Nutzer und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu überprüfen. Sie unterstützen außerdem die zuständigen Behörden und Betreiberinnen und Betreiber bei der Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen und sicherheitstechnischen Bedingungen.
2024 wurden insgesamt 155 Kontrolle von öffentlichen Einrichtungen des Landes auf ihre hygienisch-sanitären Bedingungen geprüft. Kontrollen wurden hauptsächlich in privaten Gesundheitseinrichtungen (87,1%) durchgeführt. Außerdem führen die Dienste für Hygiene und Öffentliche Gesundheit Kontrollen an öffentlichen Schwimmbädern oder der Öffentlichkeit zugänglichen Privatschwimmbädern durch. In diesem Rahmen wurden analytische Wasserkontrollen an allen Freizeit- oder Rehabilitations-Badeanlagen vorgenommen. 2024 wurden 556 Schwimmbadwasserproben zwecks chemisch-physischer Analysen entnommen; 9,9% davon waren nicht regulär. Bei der Auswertung dieser Daten ist zu beachten, dass Schwimmbäder komplexe Anlagen sind. Ihre chemisch-physikalischen Bedingungen unterliegen ständigen Schwankungen. Diese Schwankungen hängen von Faktoren wie dem Anlagentyp, der Wassertemperatur, den Wetterbedingungen, der Anzahl der Badegäste und anderen Einflussfaktoren ab. Mikrobiologische Analysen wurden an 617 Wasserproben durchgeführt, 5,3% davon erwiesen sich als nicht regulär.
Das Gesetz Nr. 713 vom 11. Oktober 1986 in geltender Fassung regelt die Umsetzung der EU-Richtlinien zur Produktion und zum Vertrieb von Kosmetika. Das Gesundheitsministerium hat die Aufgabe, die Sicherheit der am Markt angebotenen Kosmetikartikel zu gewährleisten. Hierzu arbeitet es an zwei Fronten:
- Es sammelt und überprüft eventuelle Meldungen von Unverträglichkeitsreaktionen infolge der Verwendung von regulären Kosmetika (konform mit Gesetz 713/86);
- es führt territoriale Überwachungen zur Überprüfung und Bekämpfung der irregulären Vertriebs- und Verteilungstätigkeiten durch (nicht konform mit Gesetz 713/86).
Die Dienste für Hygiene und Öffentliche Gesundheit sind für die Kontrolle der Produktionsstätten und Verkaufsstellen von Kosmetikartikeln zuständig. Ebenso kontrollieren sie Schönheitssalons, Beautyfarmen sowie Tätowier- und Piercing-Geschäfte in Südtirol.
Die Tätigkeiten der betrieblichen Sektion für Umweltmedizin werden auf dem gesamten Territorium der Provinz Bozen ausgeübt. Im Rahmen der Kontrollen in den Bereichen Reach und CLP wurden im Jahr 2024 46 Kontrollen vorgenommen.
Die Kontrolle und Überwachung im Bereich des Leichenpolizeidienstes und der Leichenbeschau wird vom Dienst für Hygiene und Öffentliche Gesundheit durchgeführt. Sie umfasst Inspektionen auf Friedhöfen, Beistand bei Exhumierungen, Autopsien und die Ausstellung von Bescheinigungen für den Leichentransport.
Arbeitsumfeld
- Zwei Bereiche: Arbeitsinspektorat und klinischer Bereich für Arbeitsmedizin
Letzte Aktualisierung: 04/11/2025