Hausbetreuung (SIAD)
Das Ministerialdekret vom 17. Dezember 2008 zur „Einrichtung des Informationssystems zur Überwachung der Hausbetreuung“ gilt für die geplanten gesundheitlichen und sozio-sanitären Maßnahmen. Diese werden von Fachpersonal des Landesgesundheitsdienstes im Rahmen der Hausbetreuung erbracht.
Die Hausbetreuung umfasst alle gesundheitlichen und sozialen Maßnahmen, die direkt bei der Patientin oder dem Patienten zu Hause durchgeführt werden. Dazu gehören verschiedene Verfahren und Tätigkeiten zur Betreuung und Unterstützung. Sie kennzeichnet sich durch:
- Die Übernahme der Patientin oder des Patienten;
- die multidimensionale Beurteilung der Patientin oder des Patienten;
- die Erarbeitung eines individuellen Versorgungsplans/-programms/-projektes;
- die klinische Verantwortung liegt bei der Ärztin oder beim Arzt für Allgemeinmedizin (MMG), bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt freier Wahl (PLS) oder bei der Ärztin oder beim Arzt für Schmerztherapie, sofern sie dem Gesundheitsbezirk/Sanitätsbetrieb angehören.
Die Hausbetreuung soll die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten decken, die aufgrund von Krankheiten oder Beeinträchtigungen nicht mehr selbstständig sind. Sie richtet sich auch an Menschen mit terminalen Erkrankungen, bei denen keine ständige medizinische Betreuung nötig ist. Ziel ist es, die Patientin oder den Patienten zu Hause zu helfen, ohne dass rund um die Uhr ärztliches Personal erforderlich ist.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 880 vom 11.06.2012, wurden die Leitlinien für das Informationssystem zur Überwachung der Hausbetreuung (SIAD) genehmigt. Diese Leitlinien sind mit 01.01.2013 in Kraft getreten.