Geburtsbescheinigung (CedAP)
Das Ministerialdekret des Gesundheitsministeriums vom 16. Juli 2001, Nr. 349, hat ein neues Modell für die Geburtsbescheinigung (CedAP) eingeführt. Dieses Modell ermöglicht die Erhebung von Grunddaten zu Geburt, totgeborenen Kindern und lebend geborenen Kindern mit Missbildungen sowie zu den soziodemografischen Merkmalen der Eltern. Diese Bescheinigung umfasst sowohl gesundheitliche und epidemiologische Aspekte als auch soziodemographische Informationen. In Südtirol wurde die Datenerhebung am 1. Januar 2005 eingeführt. Die Geburtsbescheinigung ermöglicht die Analyse der klinischen und meldeamtlichen Informationen des gesamten Geburtsverlaufs. Sie gibt auch Aufschluss über die Fruchtbarkeit der Mütter.