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Gelenkprothesen

Dekorative Grafik

Warum ein Register

Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems sind die häufigste Ursache für chronische Krankheiten und Beeinträchtigung bei Menschen über 65 Jahren. Etwa die Hälfte dieser Altersgruppe ist betroffen (Quelle ISS / RIAP). Hüft- oder Kniegelenkprothesen helfen in der Regel, die Gelenkfunktion wiederherzustellen, lindern Schmerzen und steigern die Lebensqualität der Betroffenen.

In Südtirol wurden 2022 rund 2.500 Eingriffe mit Prothesenimplantation (Hüfte und Knie) durchgeführt. Südtirol zählt zu den Regionen mit den höchsten Eingriffszahlen in Italien, mit allen damit verbundenen Vorteilen für die Patientinnen und Patienten selbst. Das Landesregister hilft dabei, Probleme mit Prothesen oder unerwünschte Ereignisse nachzuverfolgen und überwacht die Nutzung und den Verlauf von implantierten Gelenkprothesen.

Die Zahl der Gelenkprothesen-Operationen nimmt sowohl national als auch international stark zu, was erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheitsausgaben hat. Aus diesem Grund setzen sich die Gesundheitsbehörden der einzelnen Länder verstärkt für die Einführung von Registern ein.

Register sind notwendig, um die Nutzung von Prothesen zu überwachen und ihre Haltbarkeit, also die Dauer ihrer Funktionsfähigkeit nach der Implantation, zu bewerten. Das Landesregister für Gelenkprothesen wurde offiziell mit dem Landesgesetz Nr. 3 vom 13. Mai 2011 eingeführt.

Was ist ein Register?

Das Landesregister der Gelenkprothesen ermöglicht die Erhebung aller in Südtirol durchgeführten Eingriffe. Die gesammelten Daten ermöglichen die Überwachung der Überlebensdauer der Implantate. Zudem können verschiedene Implantate verglichen und ihre Wirksamkeit sowie Effizienz bewertet werden.

Die Analyse der Überlebenskurven ermöglicht die Bestimmung der Implantate, die eine unterdurchschnittliche Wirksamkeit oder eine häufigere Revisionen aufweisen. Die Verfügbarkeit dieser Informationen erleichtert die Auffindbarkeit der Patientinnen und Patienten mit Risiko-Implantaten.

Das Landesregister der Gelenkprothesen ist der Beobachtungsstelle für Gesundheit zugeteilt. Die technische und wissenschaftliche Supervision des Registers wird vom Wissenschaftlichen Landesbeirat sichergestellt.

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3. Bericht Prothesenregister

Offener Brief zum Antrag zur Einrichtung eines Nationalen Zentrums für implantierbare Prothesen (CeNPI)

Veröffentlichter Artikel auf Annuali dell’Istituto Superiore di Sanità: “Can we trust administrative data in joint arthroplasty? A validation study against the Italian Arthroplasty Registry data as a gold standard”

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Link zum Video der Obersten Gesundheitsbehörde: Registro Italiano delle Protesi Implantabili

Letzte Aktualisierung: 01/10/2025