Fachärztliche ambulatorische Betreuung im Rahmen der stationären Aufenthalte (SPI)
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 609 vom 24.04.2013 wurden die Leitlinien für die Erhebung der fachärztlichen Leistungen, der Instrumentaldiagnostik und der Laborleistungen im Rahmen der stationären Aufenthalte sowie vor und/oder nach dem Krankenhausaufenthalt genehmigt (SPI). Die Leitlinien sind mit 01.06.2013 in Kraft getreten.