Fachärztliche ambulatorische Betreuung (SPA)
Das Informationsverfahren „Ambulatorische fachärztliche Betreuung“ umfasst alle fachärztlichen Leistungen, diagnostische Untersuchungen und Laboranalysen. Dazu gehören auch ärztliche Untersuchungen und andere Leistungen, die im nationalen Tarifverzeichnis (Ministerialdekret vom 22. Juli 1996) sowie durch landesweite Ergänzungen festgelegt sind. Gegenstand der Erhebung sind daher alle im geltenden Landestarifverzeichnis genannten Leistungen, gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 399 vom 09.02.2004 zur "Aktualisierung des Beschlusses der Landesregierung Nr. 2568 vom 15.06.1998: Landestarifverzeichnis für fachärztliche ambulatorische Leistungen, Instrumentaldiagnostik und Laborleistungen" sowie aller nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 4822 vom 15.12.2008 wurden die "Leitlinien für die Erhebung der fachärztlichen ambulatorischen Leistungen, der Instrumentaldiagnostik und der Laborleistungen (SPA)" aktualisiert, die mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten sind.
Downloads
- Beschluss der Landesregierung Nr. 965 vom 25.06.2012
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1626 vom 24.10.2011
- Beschluss der Landesregierung Nr. 4822 vom 15.12.2008
- Beschluss der Landesregierung Nr. 3642 vom 06.10.2008
- Leitlinien für die Erhebung der fachärztlichen ambulatorischen Leistungen, der Instrumentaldiagnostik und der Laboruntersuchungen (SPA)