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Arzneimittelverbrauch in Krankenhäusern (CFO)

Durch das Ministerialdekret vom 04.02.2009 wurde eine Datenbank zur Überwachung des Arzneimittelverbrauchs in Krankenhäusern eingerichtet. Die Überwachung betrifft die internen Bewegungen der vom Nationalen Gesundheitsdienst erworbenen oder geführten Arzneimittel, die für die Verwendung in Gesundheitseinrichtungen bestimmt sind. Ausgenommen sind die direkt abgegebenen Arzneimittel.

Die krankenhausinterne pharmazeutische Versorgung betrifft die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der vom Nationalen Gesundheitsdienst vorgesehenen stationären und ambulanten Leistungen. Dabei wird das Arzneimittel als Zwischenprodukt zur Erbringung weiterer wesentlicher Betreuungsstandards genutzt.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 105 von 23.01.2012 wurden die Leitlinien zur Überwachung des Arzneimittelverbrauchs auf Krankenhausebene genehmigt. Die Leitlinien sind mit 31.01.2012 in Kraft getreten.