Hospiz-Einrichtungen (HOSP)
Mit dem Dekret vom 6. Juni 2012 zur „Errichtung des Informationssystems für die Überwachung der Betreuung in Hospiz-Einrichtungen" wurde die Überwachung der gesundheitlichen und soziosanitären Leistungen in den Hospiz-Einrichtungen eingeleitet. Darunter verstehen sich jene Einrichtungen, die im Besitz der strukturellen, technologischen und organisatorischen Voraussetzungen gemäß Definition des DPCM vom 20. Januar 2000 sind. Diese Voraussetzungen werden für die Anerkennung und den Betrieb der Einrichtungen als Hospize vorausgesetzt.
Ziel der Erhebung sind die gesundheitlichen und soziosanitären Leistungen in den Hospiz-Einrichtungen zu erfassen. Ausgeschlossen vom der Erhebung sind alle rein „sozialen Unterstützungsmaßnahmen" zugunsten der Patientinnen und Patienten.
Durch den Hospiz-Datenfluss können die Aspekte der Palliativbehandlungs- und Schmerztherapieleistungen im Zusammenhang mit Krebserkrankungen sowie chronischen und degenerativen Krankheiten analysiert werden. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 608 vom 22.04.2013, wurden die Leitlinien für den Hospiz-Datenfluss (HOSP) genehmigt. Diese Leitlinien sind mit 01.07.2012 in Kraft getreten.