Laboruntersuchungen (LAB)
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1865 vom 09.12.2013 wurden die Leitlinien für das Informationsverfahren „Laboruntersuchungen" (LAB) genehmigt.
Die Verarbeitung die Informationen hat zum Ziel, die Angemessenheit, Wirksamkeit und Effizienz der erbrachten Versorgung hinsichtlich bestimmter Krankheitsbilder zu bewerten und zu vergleichen (Bevölkerungsgruppen oder Strukturen). Das Informationsverfahren "Laboruntersuchungen" ist mit 1. Januar 2014 in Kraft getreten.