[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Direktabgabe der Arzneimittel (DDF)

Gemäß Ministerialdekret vom 31. Juli 2007, Artikel 1, Absatz 1, versteht man unter Direktabgabe die Abgabe von Arzneimitteln an Patientinnen und Patienten zur Anwendung zu Hause. Sie stellt eine Alternative zum herkömmlichen Erwerb in Apotheken gemäß Art. 8, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 405/2001 dar. Die Direktabgabe umfasst die Abgabe von Arzneimitteln durch Gesundheitseinrichtungen und Apotheken an Patientinnen und  Patienten zur Anwendung zu Hause. Die direkte Verteilung durch die Apotheken erfolgt auf Grundlage spezifischer Vereinbarungen im Auftrag des Sanitätsbetriebes.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 4447 vom 24.11.2008 wurden die Leitlinien zur Erhebung der pharmazeutischen Leistungen genehmigt, die durch direkte Verteilung im Auftrag des Sanitätsbetriebs erbracht werden. Das Ministerialdekret vom 31. Juli 2007 regelt die Übermittlung der Daten an das Nationale Informationssystem.

Die Erhebung umfasst nun alle Arzneimittel mit Handelszulassung in Italien, unabhängig davon, ob das Medikament zu Lasten des Nationalen Gesundheitsdienstes geht oder welcher Rezepttyp vorgesehen ist.

Die Erhebung wurde auf Rezepturarzneien und ausländische Arzneimittel ohne Handelszulassung für Italien ausgeweitet. Dies betrifft Arzneimittel, die gemäß Dekret des Gesundheitsministers vom 11. Februar 1997 verwendet werden. Der Datenfluss der direkten Arzneimittelabgabe ist mit 1. April 2009 in Kraft getreten.

Verweis auf die nationalen technischen Unterlagen: Farmaci a uso umano: distribuzione diretta e per conto (salute.gov.it)

Letzte Aktualisierung: 07/04/2025